Gegen KI-ÜberwachungspläneIn Thüringen wächst ein zartes Pflänzchen Widerstand

Bundesländer verabschieden reihenweise Polizeigesetze, die extrem invasive, KI-gestützte Überwachungsmaßnahmen erlauben. Bislang regt sich kaum Widerstand. Doch nun zimmern junge Jurist*innen aus Thüringen eine Kampagne gegen die dortigen Vorhaben. Ihre Erfolgsaussichten sind erstaunlich gut.

Ein Finger tatscht auf eine Überwachungskamera
Thüringer*innen versuchen KI-gestützte Überwachung zu verhindern. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Finger: Shoeib Abolhassani, Kamera: ᛟᛞᚨᛚᚹ , Collage: netzpolitik.org

Der Anger ist der zentrale Platz in Erfurt, Thüringens größter Stadt, wohl der meistfrequentierte Ort des Bundeslands. Zwölf Kameras sind auf das Geschehen gerichtet, acht davon hängen an einem Mast. Geht es nach der Landesregierung, werden ihre Bilder bald von einer KI untersucht, die erwünschtes von unerwünschtem Verhalten unterscheidet. Der Platz ist ein Verkehrsknotenpunkt, lässt sich entsprechend schwer umgehen. Alexis* kommt dort regelmäßig mit der Tram vorbei. „Dann habe ich immer den Impuls, die Mütze tieferzuziehen. Und der nächste Gedanke ist: Wenn jetzt die Verhaltensanalyse kommt, mache ich mich damit verdächtig“, sagt sie.

Alexis ist Gründungsmitglied einer Initiative, die sich gegen die Änderung des thüringischen Polizeigesetzes stellt. Sie hat diesen Kampf gemeinsam mit David* begonnen. Alexis und David, 28 und 26 Jahre alt, sind Nachwuchs-Jurist*innen und Antifaschist*innen. Junge Menschen, die ihr Bundesland nicht dem Rechtsruck überlassen wollen und deshalb absichtlich dort bleiben, um die Verhältnisse zu verbessern. Gewohnt, nicht aufzugeben, auch wenn die Gegner übermächtig, die Alliierten spärlich und die Kämpfe aussichtslos scheinen. In der Novelle des Thüringer Polizeigesetzes seien „haufenweise gruselige Überwachungsbefugnisse drin“, sagt David.

Alexis und David sind so etwas wie Deutschlands Speerspitze im Kampf gegen KI-basierte Überwachung, vielleicht auch nur: die letzten Partisanen. Um ihren Kampf zu verstehen, muss man etwas herauszoomen, auf das, was in Deutschland und dem Rest der Welt gerade passiert.

Ein Angriff auf die Grundrechte

Der Boom der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ ist omnipräsent. Die Tools erlauben Überwachungsszenarien, die drastischer sind als die Dystopie aus dem Roman 1984. Sicherheitsbehörden trainieren Videobeobachtungs-Software, die zwischen gutem und bösem Verhalten unterscheiden soll. Mit Hilfe von biometrischen Daten, etwa zum Gesicht oder dem Gang, kann jede*r Abgebildete identifiziert werden. Daten-Tools wie die von Palantir liefern zum Namen intime Informationen – etwa wer wann wo ist – und lösen weitere Verfolgungsmaßnahmen aus, beispielsweise Observationen oder Festnahmen.

Das ist nicht das schlimmstmögliche Szenario eines computergesteuerten, allsehenden, totalitären Systems, sondern einfach nur das, was in Deutschland gerade Bundesland für Bundesland eingeführt wird. Es ist ein heftiger Angriff auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Widerstand dagegen: völlig erlahmt. Die Volkszählung von 1987 führte noch zu breitem gesellschaftlichen Widerstand, die Idee einer Vorratsdatenspeicherung rund um 2010 zu Demonstrationen mit zehntausenden Teilnehmer*innen, auch die Welle an Polizeigesetz-Verschärfungen 2018/19 führte noch zu vielfältigen Protesten.

Zur Einführung der automatisierten Überwachung in Deutschland gab es bislang eine Demonstration. Und die richtete sich gegen einen bestimmten Überwachungssoftware-Hersteller, nicht gegen die KI-Analyse von Superdatenbanken an sich.

Anscheinend hat der stetige Ausbau von Überwachungsbefugnissen die Ausdauer der Zivilgesellschaft ausgehöhlt. Womöglich hat auch der gesellschaftliche Wert, den wir intimen Daten zuschreiben, abgenommen, weil diese über Social Media so freimütig verschenkt werden.

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Alexis und David könnten tatsächlich gewinnen

Auf jeden Fall sind da nun Alexis und David und bringen Hoffnung in die Welt der Bürgerrechtler*innen. Nicht nur, weil sie überhaupt den Kampf aufnehmen, der im Rest von Deutschland aufgegeben scheint, sondern auch, weil der in ihrem Fall durchaus aussichtsreich ist.

Die CDU-BSW-SPD-Koalition im Landtag hat genau die Hälfte der Sitze, also keine eigene Mehrheit. Um an der AfD, der stärksten Fraktion, vorbeizuregieren, ist sie auf Geschlossenheit angewiesen – und auf Stimmen aus der Linken.

Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Links-Fraktion, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Wir lehnen Technologien wie Verhaltensscanner, Gesichtersuchmaschinen und Datenanalyse nach Palantir-Art ab und können uns auch eine Zustimmung zu solchen Technologien nicht wirklich vorstellen.“

100 Fragen zum Gesetz

Heute wurde der Gesetzentwurf hinter verschlossenen Türen im Innenausschuss debattiert. Es ging darum, wie viel Zeit und wie viele Expert*innen die Anhörungen zum Gesetz benötigen. Die Linke hat bereits 100 Fragen zum Gesetz eingereicht und die Kontaktdaten von 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Expert*innen entsenden könnten.

Anders als in anderen Bundesländern ist es in Thüringen nicht automatisch gesetzt, dass die Regierungsfraktion mit ihrem Entwurf durchkommt. Hier geht es um jede Stimme und deswegen auch um das gesellschaftliche Klima und die Haltung der Zivilgesellschaft zu dem Entwurf. Hier setzen Alexis und David an. „Eventuell kann man mit einer großen Kampagne ja auch auf SPD und BSW einwirken“, sagt Alexis.

Das BSW ist gegenüber der Polizeigesetznovelle grundsätzlich aufgeschlossen, aber im Detail kritisch. Sven Küntzel, Innenpolitischer Sprecher der Thüringer Fraktion, sagt, bei den im Entwurf vorgesehenen Hightech-Überwachungsinstrumenten „handelt es sich um besonders eingriffsintensive Instrumente.“ Sie dürften nur unter klar definierten Voraussetzungen genutzt werden, etwa einer konkreten Gefahr, einer richterlichen Anordnung, einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle. Außerdem müssten neue Befugnisse evaluiert und gegebenenfalls befristet werden. Der Gesetzentwurf werde nun gemeinsam mit Sachverständigen geprüft.

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Voraussetzung für Videoüberwachung wird extrem locker ausgelegt

Dorothea Marx, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sieht in dem Entwurf hingegen bereits enge Grenzen für die High-Tech-Tools. Die Datenanalyse beispielsweise sei im Anwendungsbereich und den nutzbaren Daten beschränkt, unterliege zudem dem Richtervorbehalt. Der Einsatz von Verhaltensanalyse sei derweil auf wenige Orte beschränkt.

Letzteres ist allerdings nicht wahr. Tatsächlich wird der entsprechende Passus aus dem Polizeigesetz in Thüringen extrem locker ausgelegt. Darin heißt es, die Überwachung sei legal an Orten, an denen „Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden sollen“. Oft erklären Polizist*innen auch einfach spontan, dass derartige Anhaltspunkte an einem bestimmten Ort bestünden, um dort beispielsweise verdachtsunabhängige Kontrollen vornehmen zu können. Das belegen zahlreiche Kleine Anfragen der Linken.

Alexis und David haben ihren Kampf gegen das neue Polizeigesetz in mehrere Schritte strukturiert. Ihr erster Schritt: Die Öffentlichkeit aufklären über das, was da gerade passiert. „Das haben ja viele gar nicht auf dem Schirm“, sagt David. Deshalb haben sie bei einem offenen Antifa-Treffen in Erfurt einen Vortrag zum Polizeigesetz-Entwurf gehalten. „Da gab es echt viel Interesse und viele Leute, die das auch gruselig finden“, sagt er. In der Diskussion danach seien viele zu dem Schluss gekommen: Wir wollen etwas dagegen tun. Daraus sei auch die Idee eines Aktionsbündnisses entstanden.

Ein Anliegen, das viele unterstützen

Website aufsetzen, Texte schreiben, Logo ausdenken, Social-Media-Accounts bespielen, Bündnispartner*innen organisieren, eine Petition einreichen, eine Demo vor dem Landtag organisieren: Der Widerstand hat viele To-dos, berichten die Aktivist. Demnächst halten sie einen weiteren Vortrag zum Polizeigesetz in Ilmenau, Veranstaltungen in Weimar und Jena sind in Planung. Der Kampf gegen das Polizeigesetz „ist ein Anliegen, das viele unterstützen“, sagt Alexis.

Neben den KI-Tools sehen die beiden Jurist*innen auch weitere Befugnisse aus dem Gesetzentwurf kritisch. Der Taser gelte demnach als milderes Mittel zum Schlagstock, „das macht die Tür zu dessen Einsatz ganz weit auf“, sagt Alexis. Und die elektronische Fußfessel ließe sich dem Gesetzentwurf nach auch gegen „Extremisten“ einsetzen oder zur Abwehr einer Gefahr für kritische Infrastruktur. „Vor der nächsten Straßenblockade können alle potenziellen Blockierer*innen dann Fußfesseln angelegt bekommen“, sagt Alexis. Zudem könnten künftig auch von Abschiebung bedrohte Menschen per Kennzeichenscanner gejagt werden. „Da sieht man doch den Geist dieses Gesetzes“, sagt sie.

Alexis und David machen sich „ernsthafte Sorgen“ darüber, was passiert, wenn die KI-Überwachungstools in den Händen der AfD landen. „Die Datenanalyse erlaubt, ein unglaublich umfangreiches Profil von Individuen zu erstellen, das genutzt werden kann, um politische Gegner zu identifizieren“, sagt David. Diese Möglichkeit mache Demokratien extrem verwundbar.

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Eine Ergänzung

  1. Der Satz aus dem Gesetz gefällt mir:
    „Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten verabredet, vorbereitet oder verübt werden sollen“.
    Das sind also dann Filialen oder Zentralen von größeren Banken, die bei schwerere Steuerhinterziehung unterstützen, Nobelrestaurants, in denen sich die potentiellen Steuerhinterzieher mit deren Unterstützern aus der Bankenwelt treffen, oder Rechtsanwaltskanzleien, die sich das nächste Cum-Ex / Cum-Cum ausdenken, oder?

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